Das ARG-Leitungssystem wird durch einen täglich überwachten kathodischen Korrosionsschutz (KKS-System) geschützt. KKS bedeutet Kathodischer Korrosionsschutz und heißt, dass die Leitung im Boden von einem leichten Stromfluss umgeben ist, um Rostbildung zu vermeiden.
Weitere Hinweise befinden sich im DVGW-Arbeitsblatt GW 10:2008-05 „Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) erdverlegter Lagerbehälter und Rohrleitungen aus Stahl – Inbetriebnahme und Überwachung“, DVGW-Arbeitsblatt GW 16:2008-05 „Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) erdverlegter Lagerbehälter und Rohrleitungen aus Stahl – Fernüberwachung“ und DIN EN 12954:2001-04.“
„Mindestens einmal pro Jahr muss an einem kathodisch geschützten Objekt explizit der Nachweis der Wirksamkeit des KKS geführt werden. Dies bedeutet, dass die Erfüllung des Schutzpotenzialkriteriums gem. DIN EN 12954 an allen Umhüllungsfehlstellen des Schutzobjektes nachgewiesen werden muss.“
Intensivmessungen können auf Korrosionsstellen hinweisen, die näher untersucht werden sollten (z.B. Freilegung oder Molchung).
Bei Lebensdauerabschätzungen, insbesondere von rissartigen Fehlern, ist die dynamische Betriebsbelastung ein wesentlicher Einflussfaktor, der die Restlebensdauer maßgeblich beeinflusst.
Die ARG Pipeline hat eine unbefristete Betriebserlaubnis und üblicherweise geht man von einer Lebensdauer von 100 Jahren für eine solche Leitung aus. Durch die entsprechende Wartung ist der Betrieb einer Rohrfernleitung für mehrere Jahrzehnte gesichert. In regelmäßigen Abständen wird eine sogenannte intelligente Molchung durchgeführt. Dazu wird ein mit hochempfindlichen Messgeräten ausgerüstetes Gerät, der Molch, durch die Pipeline geschickt. Das Gerät prüft dabei mit Ultraschall jeden Millimeter der Innenseite auf Korrosion. Zudem kann so festgestellt werden, ob es Verformungen des Rohres gibt. Aufgrund der unterirdischen Verlegung ist die Pipeline auch weitgehend vor Witterungseinflüssen geschützt. Korrosion wird äußerlich durch die Ummantelung mit Kunststoff und einen sogenannten kathodischen Korrosionsschutz verhindert.
Die Lebensdauerabschätzung für das ARG-Netz erfolgt nach einem vom TÜV Rheinland entwickelten und seit ca. 30 Jahren angewandten und ständig weiterentwickelten Berechnungsverfahren zur Beurteilung der Festigkeit von fehlerhaften Pipelinerohren, das in der technischen Norm DIN 2413, Abs. 4.2.3, für Lebensdauerbetrachtungen bei Rohren mit Oberflächenschädigungen genannt wird.