Karte mit Pipelineverlauf von Marl bzw. Herne, Deutschland, über Belgien bis Rotterdam, Niederlande. Eingezeicnet sind die Stationen Gelsenkirchen, Oberhausen, Rheinberg, Köln, Wesseling, Geelen, Mechelen, Tessenderlo, Merhout, Gel, Ekeren, Terneuzen, Antwerpen, Moerdijk, Pernis, Botlek, Rotterdam.

Ineos Solvents Germany GmbH
Herne

Chemiepark Marl
Marl

BP (ROG) / Sabic Gelsenkirchen
Gelsenkirchen

OXEA Produktion GmbH & Co. KG
Oberhausen
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INOVYN Deutschland GmbH
Rheinberg

INEOS Manufacturing Deutschland GmbH
Köln

Deutsche Infineum GmbH
Köln

Wacker Chemie AG
Köln
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Basell Polyolefine GmbH
Wesseling

BRASKEM Europe GmbH,
Wesseling

SABIC Petrochemicals,
Geelen
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Borealis Plastomers BV,
Geelen
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Celanese Emulsions B.V.
Geleen

Vynova Belgium N.V.
Tessenderlo

Borealis Polymers N.V.
Mechelen

ExxonMobil
Meerhout

INEOS Manufacturing Belgium NV
Geel

ExxonMobil
Ekeren

DOW Benelux B.V. / EPM /
TOA (Total Petrochemicals SA) /
INEOS N.V. / Inovyn Manufacturing Belgium SA;
Terneuzen

BASF Antwerpen N.V.
Antwerpen

Moerdijk

Pernis

Botlek

Lyondell Chemie Nederland B.V.
Rotterdam

Karte mit Pipelineverlauf durch die Länder Deutschland, Belgien und die Niederlande

Allgemeine Durchleitungsbedingungen

Die Allgemeinen Durchleitungsbedingungen (ADB) regeln die grundlegenden Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden (Einspeisern und Abnehmern von Ethylen) und der ARG mbH & Co. KG. Die ADB enthalten in ihrem „Allgemeinen Teil“ unter anderem die Eckpunkte des Transportvertrages: Einspeisequalität, Druck- und Temperaturregelung, Transportabwicklung und -abrechnung sowie Haftungsfragen:

– „Richtlinien für die Qualitätseinhaltung von Ethylen“
– „Richtlinien der Mengenfeststellung für Ethylen“
– „Richtlinien für den Transport und die Abrechnung“
– „Qualitätshaftungsbestimmungen“
– „Technische Anforderungen für eine Anschluss-/Messstation“

Den Angeschlossenen liegt die jeweils gültige Fassung vor; neuen potentiellen Einspeisern und Abnehmern wird nach persönlicher Kontaktaufnahme mit der ARG das Vertragswerk zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) regeln die grundsätzlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der ARG mbH & Co. KG für alle bestellten Lieferungen und Leistungen. Weiterhin bestimmen die AEB die Rechte und Pflichten der Parteien, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben.

Transportvergütung (Schedule of Charges)

Die Transportvergütung der ARG setzt sich aus einem fixen Element (Sockelvergütung) und einem variablen entfernungsabhängigen Element (Streckenvergütung) sowie einer Entspannungsvergütung für Lieferungen nach Rheinberg zusammen. Je nach vereinbarter Durchleitungsmenge und Laufzeit, werden gestaffelte Rabatte gewährt.  Neuen potentiellen Einspeisern oder Abnehmern wird nach persönlicher Kontaktaufnahme mit der ARG-Geschäftsführung die Vergütungsverordnung  zur Verfügung gestellt.