Durchleitungsbedingungen und Tarifordnung
Ineos Solvents Germany GmbH, Herne
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Sasol Germany GmbH, Marl
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Vestolit GmbH, Marl
Chemiepark Marl, Marl
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BP Europe SE (ROG), Gelsenkirchen
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SABIC Polyolefine GmbH, Gelsenkirchen
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OXEA Produktion GmbH & Co. KG, Oberhausen
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INOVYN Deutschland GmbH, Rheinberg
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INEOS Manufacturing Deutschland GmbH, Köln
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Deutsche Infineum GmbH, Köln
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Wacker Chemie AG, Köln
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Basell Polyolefine GmbH, Wesseling
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BRASKEM Europe GmbH, Wesseling
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SABIC Petrochemicals, Geelen
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Borealis Plastomers BV, Geelen
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Celanese Emulsions B.V., Geleen
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Vynova Belgium N.V., Tessenderlo
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Borealis Polymers N.V., Mechelen
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ExxonMobil (MPP), Meerhout
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INEOS Manufacturing Belgium NV, Geel
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ExxonMobil, Antwerp (Refinery, APP) via Ekeren
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DOW Benelux B.V., Terneuzen
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Shell Nederland Chemie B.V., Moerdijk (via EPM)
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TotalEnergies Olefins Antwerp (TEOA), Antwerp
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INEOS Oxide (C2T), Zwijndrecht
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INEOS Inovyn, Antwerp
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BASF Antwerpen N.V.
Antwerpen
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Shell Nederland Chemie B.V., Moerdijk
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Pernis
Botlek
Maasvlakte
Allgemeine Durchleitungsbedingungen
Die Allgemeinen Durchleitungsbedingungen (ADB) regeln die grundlegenden Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden (Einspeisern und Abnehmern von Ethylen) und der ARG mbH & Co. KG. Die ADB enthalten in ihrem „Allgemeinen Teil“ unter anderem die Eckpunkte des Transportvertrages: Einspeisequalität, Druck- und Temperaturregelung, Transportabwicklung und -abrechnung sowie Haftungsfragen:
– „Richtlinien für die Qualitätseinhaltung von Ethylen“
– „Richtlinien der Mengenfeststellung für Ethylen“
– „Richtlinien für den Transport und die Abrechnung“
– „Qualitätshaftungsbestimmungen“
– „Technische Anforderungen für eine Anschluss-/Messstation“
Den Angeschlossenen liegt die jeweils gültige Fassung vor; neuen potentiellen Einspeisern und Abnehmern wird nach persönlicher Kontaktaufnahme mit der ARG das Vertragswerk zur Verfügung gestellt.
Die allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) regeln die grundsätzlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der ARG mbH & Co. KG für alle bestellten Lieferungen und Leistungen. Weiterhin bestimmen die AEB die Rechte und Pflichten der Parteien, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben.
Transportvergütung (Schedule of Charges)
Die Transportvergütung der ARG setzt sich aus einem fixen Element (Sockelvergütung) und einem variablen entfernungsabhängigen Element (Streckenvergütung) sowie einer Entspannungsvergütung für Lieferungen nach Rheinberg zusammen. Je nach vereinbarter Durchleitungsmenge und Laufzeit werden gestaffelte Rabatte gewährt. Neuen potentiellen Einspeisern oder Abnehmern wird nach persönlicher Kontaktaufnahme mit der ARG-Geschäftsführung die Vergütungsverordnung zur Verfügung gestellt.